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Warum Kärnten (wieder) die Mindestsicherung blockiert

(30.9.2009) Fast ein Déjà vu ist es, wenn Kärnten nun wieder einmal versucht, die Einführung einer bundesweiten Mindestsicherung zu verzögern. Im Wahljahr 2008 galt es Sozialminister Erwin Buchinger, dessen engagiertes Bemühen nicht zu einem Erfolg führen sollte, und nun scheint dem BZÖ ein Dorn im Auge zu sein, dass sich Buchingers Nachfolger Rudolf Hundstorfer verstärkt profiliert (er ist oft bei Veranstaltungen und sprach gerade an der Seite von Bundeskanzler Werner Faymann über den Kampf gegen Arbeitslosigkeit und Maßnahmen auch für Jugendliche).

Wetterte das heute nach den Wahlen in Vorarlberg und OÖ sehr angeschlagene BZÖ letztes Jahr noch generell gegen Menschen, die eine Mindestsicherung beziehen sollen, so geht es nun gegen jene, die nicht in Österreich geboren sind und "denoch" sozial abgesichert sein sollen. Kärnten hat - absurderweise - selbst eine Art Mindestsicherung, die der bundesweit geplanten durchaus ähnlich ist., für Familien mit mehr Kindern aber mehr an Unterstützung bedeutet. Wie im Jahr 2008 denkt auch jetzt niemand daran, bei der ohnehin reduzierten Mindestsicherung den Ländern zu verbieten, zusätzliche Unterstützungen zu gewährleisten. Das Land Kärnten sendet jedenfalls aus, dass und warum es die bundesweite Regelung schon wieder blockieren will:

Mindestsicherung muss komplett umgebaut werden
LR Ragger: Kosten für Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Flüchtlinge explodieren - Kärnten wird nicht mehr für Wiener Großzügigkeit zahlen

Dringenden Änderungsbedarf in der Kärntner Mindestsicherung sieht Soziallandesrat Christan Ragger: "Der Anteil der Nicht-Österreicher und Nicht-EU-Bürger in der Sozialhilfe steigt jährlich stärker als alle anderen Teilausgaben in der
Mindestsicherung. Für diese Gruppen geben wir derzeit rund fünf Millionen Euro aus. Setzt sich dieser Trend fort, müssten wir in absehbarer Zeit für Konventionsflüchtlinge, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte mehr Geld aufwenden als für Kärntnerinnen und Kärntner. Das wollen wir aber mit einer Gesetzesnovellierung verhindern." Das kündigte Ragger heute, Dienstag, im Rahmen einer Pressekonferenz an.

Die Gesetzesnovelle könne aufgrund der geforderten Fristen erst ab April 2010 in Kraft treten. Ragger will aber verhindern, dass es bis dahin beim Vollzug des bestehenden Mindestsicherungsgesetzes zu enormen Unterschieden kommt. So hatte die Stadt Villach im Jahr 2008 fast fünf Mal so viele Dauerleistungsbezieher (714) wie die Stadt Klagenfurt (148). "Das ist durch Fakten nicht zu erklären, sondern nur damit, dass das Gesetz enormen Interpretationsspielraum zulässt. Villach hat den ausländerfreundlichsten Vollzug von allen Bezirksverwaltungsbehörden", erklärte Ragger.

Er will, durch einen Erlass eine einheitliche Vorgangsweise erreichen. Alle Sozialämter der Bezirkshauptmannschaften und Magistrate werden darin angewiesen, bei ausländischen Mindestsicherungsempfängern als Bedingung für die Auszahlung der vollen Sozialhilfe den Willen zur Integration zu überprüfen. So werden die Empfänger z.B. zeigen müssen, dass sie bestrebt sind, die deutsche Sprache zu erlernen. "Ohne Sprachkenntnis können sie auf dem Arbeitsmarkt nicht reüssieren, aber wer die Mindestsicherung beziehen will, muss seine Arbeitskraft zumutbar einsetzen. Es wird nicht mehr möglich sein, mit Hilfe eines Dolmetschers jahrelang die volle Mindestsicherung zu erhalten", so Ragger.

Die Mindestsicherung wird in Zukunft ein neues Element erhalten. Neben der üblichen Sozialhilfe wird auch eine Kernleistung definiert, wie dies auch in Finnland, Schweden und den Niederlanden längst praktiziert wird. Bezieher, die Angebote zur Integration nicht annehmen, werden auf diese Kernleistungen reduziert. Ragger wies auf folgendes Problem hin: "Heute ist es so, dass es
sich für einen alleinverdienenden Familienvater mit drei Kindern nicht mehr lohnt, bis zu einem Bruttogehalt von 2.000 Euro arbeiten zu gehen. Es bleibt ihm aufgrund der Besteuerung nicht viel mehr als für einen Familienvater, der Mindestsicherung bezieht."

Daher werde in die Mindestsicherung bei mehreren Bezugsberechtigten eine Einschleifregelung eingezogen, womit eine Obergrenze entstehe. Wer arbeite, müsse auf jeden Fall mehr haben als jemand, der nicht arbeitet. "Dass eine fünfköpfige Ausländerfamilie über 3.000 Euro netto monatlich aus allen Transferleistungen bezieht, wird in Zukunft nicht mehr möglich sein", so Ragger. Weiters ist geplant, die Wartezeit auf Mindestsicherung zu verlängern. Wer heute in Kärnten Asyl zuerkannt bekommt, hat nach vier Monaten Anspruch auf die Mindestsicherung. Dieser Zeitraum wird auf zwölf Monate verlängert. Damit übernimmt Kärnten die Regelung der Steiermark.

Hohe Kosten erwachsen Kärnten auch aufgrund einer unhaltbaren, über 30 Jahre alten Ländervereinbarung. Wenn ein Asylberechtigter seinen Wohnsitz in Kärnten anmeldet und dann in ein anderes Bundesland zieht, ist Kärnten ihr zufolge verpflichtet, die Sozialhilfekosten dieses Bundeslandes zu übernehmen. So wird Kärnten zum Zahlmeister für überaus großzügige ausländerfreundliche Regelungen von Wien.  Erst kürzlich musste die BH Völkermarkt über 12.000 Euro für zwei iranische Flüchtlinge an die Stadt Wien überweisen.

"Die Stadt Wien ist nicht bereit, uns mitzuteilen, warum diese Flüchtlinge soviel Geld, 2.000 Euro netto pro Monat, bekommen. Ich werde verfügen, dass solche Zahlungen sofort einzustellen sind", betont Ragger: "Kärnten ist nicht bereit, die Wiener Großzügigkeit zu finanzieren, nur weil jemand irgendwann auf die Idee gekommen ist, seinen Wohnsitz in Kärnten anzumelden. Diese absurde Ländervereinbarung muss auch fallen, damit Kärnten der einheitlichen Bundesmindestsicherung beitritt."

Infos:
www.ktn.gv.at

Anmerkung: es ist ja nachvollziehbar, dass hier lebende Menschen Deutsch lernen sollen, aber dann brauchen sie auch die Gelegenheit dazu - und sollten auch als AsylwerberInnen die Chance haben zu arbeiten. Sonst wird ihnen, wie in dieser Aussendung, permanent vorgeworfen, dass sie versorgt werden müssen, wofür sie aber nichts können. Außer vielleicht, dass sie es wagten, vom Menschenrecht Gebrauch zu machen, Asyl zu suchen.

Dass es in der Welt des BZÖ immer noch stereotype Familienväter der 50er Jahre gibt, die Familien mit mehreren Kindern allein ernähren, entspricht zwar nicht der Realität der KärntnerInnen, wohl aber dem ohnehin vieldiskutierten Frauenbild des BZÖ Kärnten. Dass diese Vorstellungen aus der Mottenkiste nun einmal mehr demonstriert hat.

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