Am 22.Mai 2007 wurde in Wien Bilanz gezogen, was sich seit dem Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2007 im Bereich Opferschutz geändert hat - und wo noch Handlungsbedarf besteht. Eröffnet wurde die Veranstaltung von Frauenstadträtin Sandra Frauenberger, die zu Recht stolz sein kann auf das breite Angebot an Soforthilfeeinrichtungen, Betreuung und Beratung, das ein enges Gewaltschutznetzwerk darstellt. Dennoch muss manches verbessert werden, etwa im rechtlichen Bereich, wo die Bundesregierung Veränderungen vorhat (Verlängerung der Wegweisung, Sammeldelikt bei häuslicher Gewalt, statt dass nur der letzte Übergriff vor Gericht verhandelt wird).
Frauenberger ist in diesem Bereich auch wichtig, dass Gewaltopfer in den Genuss eines Programmes kommen können, das ihnen den Einstieg in in neues Leben ermöglicht, vorstellbar wie ein ZeugInnenschutzprogramm, und dass alle Opfer von Gewalt schonend einvernommen werden, auch wenn sie etwa gefährlicher Drohung ausgesetzt sind. Da Frauenberger sowohl von der Arbeitnehmerinnenseite kommt als auch im Bereich Gewaltschutz engagiert war, ehe sie Stadträtin wurde, weiss sie um die Bedeutung einer eigenständigen ökonomischen Basis für Frauen unter dem Aspekt des Schutzes vor Gewalt und der Möglichkeit, eine Gewaltbeziehung zu verlassen. Freilich kommt Gewalt in allen Schichten vor, doch haben Frauen mit geringeren Ressourcen weniger Chancen, sich ein neues Leben aufzubauen. Ganz besonders gilt dies für Migrantinnen, wo nicht nur die Einkommensfrage relevant ist, sondern das oft fehlende eigenständige Aufenthaltsrecht, sodass Frauen von gewalttätigen Männern leichter unter Druck gesetzt werden können.
Positiv ist die steigende Inspruchnahme von Gewaltschutzgesetz, Wegweisung und Hilfsangeboten - aber zugleich auch weniger erfreulich, das sich dahinter immer noch eine hohe Dunkelziffer von Frauen verbirgt, die keine Unterstützung in Anspruch nehmen. Frau kann dennoch "ein Stück weit stolz sein" auf die Errungenschaften der letzten Jahre, zu denen auch Dreijahresverträge für Gewaltschutz- und Opferhilfeeinrichtungen gehören. Karin Spacek (früher Leiterin Wiener Frauennotruf, heute Leiterin der MA 57) erinnert sich an die Skepsis, die das Gewaltschutzgesetz anfangs begleitete. In der Praxis hat es sich jedoch bald bewährt und fungierte auch als Katalysator für eine Vernetzung zwischen unterschiedlichen Institutionen, aus der einige weitere Projekte entstanden sind, etwa ein Curriculum zum Erkennen von Gewalt für Krankenanstalten.
Spacek spricht auch über eines der danach diskutierten Themen, die bislang wenig beachtete Gewalt gegen ältere Frauen. Während es umfangreiche Studien zu Gewalt gegen Frauen allgemein gibt, war es nicht leicht, auch unter dem internationalen Gesichtspunkt Untersuchungen aufzutreiben, die Gewalt gegen ältere Frauen thematisieren. Weibliches Älterwerden wurde meist nur unter dem Aspekt der Pflege, der Gesundheit, der Lebenssituation wahrgenommen. Bei Untersuchungen über Gewalt gegen ältere Menschen wird hingegen häufig auf den Genderfaktor vergessen. Tatsächlich muss aber Gewalt gegen ältere Frauen spezifisch betrachtet werden, allein wegen des größeren Verletzungsrisikos und der geringeren auch finanziellen Möglichkeiten, sich noch ein anderes Leben aufzubauen und den Täter zu verlassen.
Dann diskutierten Andrea Brem (Verein Wiener Frauenhäuser), Rosa Logar (Wiener Interventionsstelle), Gerald Max (Polizeidirektion Wien), Barbara Michalek (Wiener Notruf) und Herta Staffa (MAG ELF - Amt für Jugend und Familie) über Erfahrungen im Bereich Gewaltschutz. Max als Vertreter der Polizei (diese kommt gerne zu solchen Veranstaltungen, die Justiz macht sich hingegen oft rar) meinte, dass die seit 1997 ausgesprochenen 15.000 Betretungsverbote in Wien beinahe die Hälfte aller österreichweit ausmachen. Im Vorfeld gab es einst Bedenken, der Polizei so einen "massiven Eingriff" in die Privatsphäre zu ermöglichen, welcher eventuell "gewaltfördernd" sei. Heute ist die Bereitschaft größer, Gewaltdelikte anzuzeigen - freilich geht man von hohen Dunkelziffern aus.
Rosa Logar erinnerte sich, als Studentin das erste Wiener Frauenhaus (zugleich das erste in Österreich) mitaufgebaut zu haben, und ist sehr stolz auf die Stadt Wien, wie sie immer wieder betont und auch stets erzählt, wenn sie in Sachen Gewaltschutz international eingeladen ist. Wien ist bestens mit Frauenhäusern ausgestattet und finanziert viel im Gewaltschutzbereich, was auch von den Opfern wahrgenommen wird. Eigentlich ist man so erfolgreich, dass mit den bestehenden Kapazitäten gar nicht mehr alle Opfer betreut werden können. Leider läßt die Strafjustiz aber aus, sodass es auch zu wiederholten Wegweisungen kommt und offenbar kommen muss (in 30% der Fälle, wobei die mehrfache Wegweisung in einem Fall die Zahl 14 erreichte). Problematisch sieht sie, dass Gewalt gegen die Mutter vielfach (wissenschaftlich und darauf folgend in Berichten) nicht als Gewalt gegen Kinder verstanden wird, da sie ja "nur" mitkriegen, wie die Mutter geschlagen wird. Auch Logar fordert ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für Migrantinnen (derzeit wird Gewaltopfern die "Gnade" des Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen gewährt). "In den Kinderschuhen" befinde sich die Arbeit mit den Gefährdern, also den Tätern, wo es nur ein Programm gäbe.
Andrea Brem erzählt von einer Aktion früher, wo auf einem Wagen zwei Realitäten dargestellt wurden: der Täter allein in einem grossen Wohnzimmer, das Opfer mit den Kindern in einem engen Raum mit Stockbetten im Frauenhaus. Inzwischen hat sich beides geändert: es gibt mehr Platz in den Frauenhäusern, und Täter können weggewiesen werden. Freilich sei das Gewaltschutzgesetz keine "Konkurrenz" zu den Frauenhäusern (manche meinten dies anfangs), da es immer Frauen geben wird, für die ein Verbleib in der Wohnung nicht in Frage kommt und weil Frauen auch die Wahl haben sollen. Die Furcht der Frauen ist nämlich nach wie vor Realität - es gibt Frauen, die sich auch bei einem breiten Beratungsangebot weigern, die Hilfe von Gerichten und Polizei in Anspruch zu nehmen. Vielfach können Opfer der Polizei nicht in kurzen Worten und relativ kurzer Zeit verständlich machen, was passiert ist, etwa wenn sie nicht ausreichend Deutsch können.
Speziell bei älteren Menschen würde Wegweisung bedeuten, einen alten Mann auf die Straße zu setzen - was in der Praxis schon mal dazu führt, dass das weniger gebrechliche Opfer die Wohnung verlassen muss. Auch ist zu beobachten, dass Männer versuchen, psychisch kranke Frauen per Wegweisung loszuwerden (dies scheint eine neue Form der altbekannten Einweisung in die Psychiatrie zu sein, die auch nur vermeintlich kranke Frauen traf). Wegweisung und Frauenhaus schließen einander auch in der konkreten Erfahrung nicht aus, da ein Sechstel der Klientinnen der vier Wiener Frauenhäuser es zuvor mit Wegweisung versuchte. Auch die Liste an Anzeigen wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung ist beachtlich, wenngleich dahinter "zig Frauen" stecken, die keine Anzeige erstatten.
Beim Jugendamt wurde das Gesetz 1997 mit einer Mischung aus Skepsis und Vorfreude betrachtet, weiss Herta Staffa. Längst ist das Gesetz aus der Praxis nicht mehr wegzudenken, wenngleich der Zugang zu den Tätern (in Bezug auf das Klären ihrer Beziehung zu den Kindern) schwierig ist, falls sich ein Paar trennt. Für das Jugendamt besteht kein Unterschied, ob ein Kind selbst Gewalt ausgesetzt oder mittelbar durch die Gewalt gegen die Mutter - beides ist traumatisierend. Oft sind Frauen skeptisch gegenüber Hilfsangeboten für die Kinder, glauben, dies sei eine Anklage, sie hätten versagt. Dennoch kommen die Interessen der Kinder für das Jugendamt an erster Stelle, sodass sie auch gegen den Willen der Eltern Unterstützung bekommen. Beim Wiener Notruf findet de facto auch eine Art Nachbetreuung nach einer Wegweisung statt, meint Barbara Michalek, da viele Frauen danach anrufen und sich noch einmal erklären lassen, was passiert ist und ihre Geschichte noch einmal erzählen. Gerade Abends und am Wochenende gibt es außer dem Notruf wenig Möglichkeiten, mit jemandem über die belastende Situation zu sprechen.
Auch wenn Frauen zu einem persönlichen Gespräch in den Notruf kommen, geht es oft um Wegweisungen (15%) und einstweilige Verfügungen damit kombiniert (21%). So kann man auch einschätzen, dass das Gesetz in vielen Fällen geholfen hat, da Frauen über ihre Rechte Bescheid wissen und gestärkt sind durch die Beratung und Unterstützung, die sie erfahren. Das Gesetz kann aber ebenso wenig alle Opfer erfassen wie das Anti-Stalking-Gesetz immer wirksam ist. In der Publikumsdiskussion wurde dann immer wieder angesprochen, wo noch Handlungsbedarf besteht, beispielsweise in der Justiz, wo RichterInnen nicht in Sachen häusliche Gewalt geschult werden, sondern nach ihrem Gutdünken urteilen. Demnach heisst es auch oft "Wegweisung - Anzeige - Einstellung", was für Opfer sehr frustrierend ist. Einen gewissen Nachholbedarf hat die Polizei in Sachen DolmetscherIn, da ungeschulte Personen ungenau oder gar nicht übersetzen, was das Opfer erzählt.
RichterInnen sollten öfter Weisungen erteilen, die aber eine Kostendeckung brauchen, wenn es um Erwachsene geht. Derlei ist etwa für Tätertherapien nicht gegeben, wobei es jedoch bei Neustart (Bewährungshilfe) kostenlose Anti-Gewalt-Trainings gibt. Leider werden Täter aber nicht bereits nach der ersten Tat Neustart zugewiesen, sondern nach der dritten oder vierten Verurteilung, was sich unbedingt ändern muss. Neustart möchte auch gerne mehr mit Opferschutzeinrichtungen zusammenarbeiten. Alle wußten aus ihren Erfahrungen zu berichten, dass Gewalttaten lange Vorgeschichten haben und dass oft das Umfeld bestens informiert war, aber niemals eine Einrichtung konsultiert wurde. Ebenso erreichen etwa die Werbungen in der Straßenbahn für Notruf und Frauenhäuser durchaus die Betroffenen, doch haben sie oft das Gefühl, das sei nichts für sie - so und ähnlich kommen wohl die hohen Dunkelziffern zustande....
Text und Bilder: Alexandra Bader
Zweiter Teil (Gewalt gegen ältere Frauen, Präsentation von Einrichtungen im Rahmen einer "Sicherheitsmeile")
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